Das Zürcher Bezirksgericht hat Iris Ritzmann am Freitag vom Verdacht der mehrfachen Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. Der ehemaligen Mitarbeiterin der Universität Zürich wurde vorgeworfen, vertrauliche Informationen des medizinhistorischen Instituts über die Arbeit des Titularprofessors Christoph Mörgeli an den «Tages-Anzeiger» weitergereicht zu haben.
Die für die Verurteilung benötigten Beweise wurden bereits am 28. November als unzulässig erklärt. Es handelte sich dabei um vertrauliche Telefon- und E-Mail-Korrespondenz zwischen Ritzmann und dem «Tages-Anzeiger». Die Anklage war damit faktisch entkräftet und der Staatsanwalt kündigte bereits zu diesem Zeitpunkt ein Weiterziehen des Falls ans Obergericht an.
Die Staatsanwaltschaft hatte Ritzmann wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung angeklagt. Ihre Handlungen sollen die «Affäre Mörgeli» überhaupt erst ins Rollen gebracht haben.