Eine Wirtschaftsjournalistin des «Tages-Anzeigers» hat sich mit einem kritischen Artikel über den ehemaligen Unaxis-Grossaktionär Mirko Kovats nicht der Ehrverletzung schuldig gemacht. Der österreichische Unternehmer ist vor Bundesgericht abgeblitzt. Der strittige Artikel befasste sich am 22. April 2005 mit dem Kampf um die Übernahme des Technologiekonzerns Unaxis AG. Im Text hinterfragte die Journalistin die Absichten von Mirko Kovats für die von ihm angestrebte Beteiligung. In dem Beitrag wurde geäussert, dass für Analysten kaum erklärbar sei, wie die Österreicher Kovats und Ronny Pecik ihre Investition mit einer industriellen Lösung amortisieren wollten. Es werde befürchtet, «dass Kovats die Kriegskasse (der Unaxis) an den Aktionären vorbei in sein eigenes Portemonnaie schmuggeln» wolle.
Laut Bundesgericht bringt die fragliche Passage die Befürchtung zum Ausdruck, dass Kovats nicht ein unternehmerisches Interesse verfolgen könnte, sondern spekulative Absichten zur Erlangung eines grösstmöglichen persönlichen Profits. Als Ziel seines Engagements bei Unaxis werde ihm Gewinnstreben in eigener Sache vorgehalten. Damit wird Kovats nach Ansicht des Bundesgerichts weder strafbares noch strafwürdiges Verhalten vorgeworfen. Vielmehr gehe es um eine Kritik an seiner Geschäftstätigkeit. Dies sei nicht ehrverletzend.
Noch offen ist, wie die Sache zivilrechtlich ausgeht. Die Zivilkammer des Obergerichts war vor drei Monaten zum Schluss gekommen, dass der Artikel die Persönlichkeit von Kovats «widerrechtlich verletzt» habe. Sein berufliches und gesellschaftliches Ansehen werde durch den Text beeinträchtigt. Der «Tages-Anzeiger» wurde zur Publikation des Urteils und zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt. Das Verlagshaus Tamedia zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter. - Siehe auch: Ex-Unaxis-Grossaktionär zieht gegen Wirtschaftsjournalistin den Kürzeren
Freitag
25.05.2007




