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Donnerstag
29.08.2002

Der Ex-Expo-Finanzchef Rudolf Burkhalter hat die Verleumdungsklage gegen den «SonntagsBlick» auch in zweiter Instanz verloren. Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag den Kolumnisten Frank A. Meyer und zwei weitere Journalisten freigesprochen. Damit bestätigte das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts von Ende Februar, wonach weder Meyer noch Ex-Chefredaktor Bernhard Weissberg und Journalist Rolf Cavalli sich der Ehrverletzung schuldig gemacht hätten. Zwar seien die Artikel ehrverletzend gewesen, sagten die Richter. Doch man könne den Journalisten nicht nachweisen, wider besseres Wissen gehandelt zu haben.

Burkhalter hatte wegen eines Artikels und einer Kolumne im «SonntagsBlick» vom 12. September 1999 geklagt. Dem Ex-Expo-Finanzdirektor wurde vorgeworfen, er habe sich selbst Expo-Aufträge in Millionenhöhe zugeschanzt und trotzdem keine Steuern bezahlt. Der Steuervorwurf stellte sich im Nachhinein als falsch heraus und wurde von der Zeitung berichtigt: Burkhalter zahlte an einem Zweitwohnsitz Steuern. Er fühlte sich durch die Wendung «skrupelloser und steuer-manipulierender Abzocker» verleumdet. Der zurzeit beurlaubte Frank A. Meyer hatte seine Kolumne mit «Melkmeister» überschrieben.