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Samstag
07.09.2024

Medien / Publizistik

So sieht der offizielle Presseausweis aus: Beim Fake-Ausweis genügt die Angabe eines Youtube-Kanals... (Bild © Deutscher Presserat)

So sieht der offizielle Presseausweis aus: Beim Fake-Ausweis genügt die Angabe eines Youtube-Kanals... (Bild © Deutscher Presserat)

In Deutschland kursierte eine Warnung vor einem «Presseausweis für oppositionelle Journalisten», den die Rechtsaussen-Partei Freie Sachsen ausstellt.

Als Nachweis für den «Presse»-Ausweis, wie er auf der Website der AG Medien der Partei angepriesen wird, genügt offensichtlich die Nennung eines Kanals auf Telegram oder Youtube als angebliche Medien-Homebase.

Das sächsische Innenministerium hat die Polizei bereits gewarnt, dass dieser Ausweis keine akzeptable Journalistenakkreditierung darstellt. 

«Für hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten gibt es den bundeseinheitlichen Presseausweis, den wir gemeinsam mit fünf weiteren Medienorganisationen herausgeben», liess denn auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) am Freitag verlauten. 

«Polizeikräfte wie auch Pressestellen von Behörden und Institutionen sind darauf angewiesen, Profi-Journalisten von rechtsradikalen Aktivisten unterscheiden zu können.»