Im neuen Aktienrecht will der Bundesrat die Gründungs- und Kapitalvorschriften flexibler gestalten, die Aktionärsrechte stärken und die Vergütungsvorschriften «massvoll» regulieren. Die Finanzströme in die Rohstoffbranche soll mit dem neuen Gesetz transparenter werden, verspricht die Landesregierung.
Teil der Botschaft, die sie am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, sind auch «moderate Geschlechter-Richtwerte für das oberste Kader»: «Der verfassungsmässigen Pflicht zur Gleichstellung von Mann und Frau soll mit der Einführung von Geschlechter-Richtwerten im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung von grossen, börsenkotierten Gesellschaften Rechnung getragen werden», erklärt sich der Bundesrat.
Konkret sollen im Verwaltungsrat mindestens 30 Prozent und in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent Frauen vertreten sein. Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, wird die Aktiengesellschaft verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen.
Der Bundesrat spricht von einem «Comply-or-explain-Ansatz», scharfen Zungen rutscht ein «Gummiparagraph» über die Lippen. Ziel der Richtwerte sei es, die Bemühungen der Wirtschaft «zur aktiven und umfassenden Kaderförderung von Frauen, dem noch immer deutlich untervertretenen Geschlecht im obersten Kader, zu intensivieren».
Mehrjährige Anpassungsfristen sollen die Suche nach geeigneten Kandidatinnen ermöglichen. Fünf Jahre schweben der Regierung beim Verwaltungsrat vor, sogar zehn Jahre bei der Geschäftsleitung.