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Montag
15.08.2011

Die Schweizerische Lauterkeitskommission der Stiftung der Schweizer Werbung hat festgehalten, dass es sich nicht um eine diskriminierende Darstellung handelt, wenn eine Frau in einer Werbung mit verbundenen Augen geniesserisch einen Schokoladeriegel verschlingt. Eine Konsumentin hatte sich beklagt, dass die Frau eine «rein dekorative Funktion» habe und dass zwischen der sexualisiert dargestellten Frau und dem Schokoriegel kein natürlicher Zusammenhang bestehe.

Die Beschwerdegegnerin hingegen argumentierte, dass die Darstellung mit der Augenbinde ein Key Visual sei, mit dem das Vertrauen in die Produkte zum Ausdruck gebracht werden soll. Ausserdem gebe es auch eine Version mit einem Mann als Sujet. Die Zweite Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission , kam anhand der Kriterien der geschlechterdiskriminierenden Werbung zum Schluss, dass das Sujet nicht zu beanstanden sei, weil ein Schokoriegel nicht anders als mit dem Mund genossen werden könne. Für den Durchschnittsadressaten lägen keine Anhaltspunkte in Darstellung und Beschreibung vor, welche das Sujet mit Sexualität in Verbindung brächten.