Der mehrheitlich staatliche französische Telekomkonzern France Télécom muss nach Auffassung der EU-Kommission seinen Konkurrenten Beträge in Millionenhöhe zurückzahlen. Ein Kommissionssprecher sprach am Dienstag in Brüssel von einem «zweistelligen Millionenbetrag». In EU-Kreisen hiess es, der Betrag liege «zwischen 11 und 50 Mio. Euro». France Télécom habe von 1997 bis 2000 zu viel von seinen Konkurrenten als Gebühr für die Finanzierung von Universaldienstleistungen verlangt. Zwar habe die französische Regierung diese Berechnung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dezember 2001 geändert. Die Gerichtsentscheidung sei aber auch mit der neuen französischen Kalkulation nicht voll umgesetzt worden und aus Sicht der Kommission nicht korrekt, erklärte die Behörde weiter.
Frankreich und Italien sind nach Angaben der Kommission die einzigen EU-Staaten, die ihre früheren Staatsunternehmen von ihren neuen Konkurrenten für bestimmte Universaldienstleistungen entschädigen lassen. Dies ist nach EU-Recht zwar zulässig. Nach Auffassung der Kommission hatte die französische Regierung bei der Berechnung dieser Zahlungen den staatlichen Ex-Monopolisten aber bevorteilt.
Dienstag
08.04.2003