Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Ende Juli von den Schweizer Filmverbänden gegen die Sektion Film des Bundesamtes für Kultur (BAK) eingereichte Aufsichtsbeschwerde «in allen wichtigen Punkten abgewiesen». Das EDI sei namentlich zum Schluss gekommen, «bei der Beurteilung von Fördergesuchen seien alle Verfahrensvorschriften eingehalten worden», heisst es in der kurzen Stellungnahme, die der Klein Report am Mittwoch erhielt. Trotz dieser Absage verspricht das BAK, «bis Ende 2009 Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen, namentlich in Bezug auf die Kommunikation und die Verfahrensdauer bei Fördergesuchen».
Die Aufsichtsbeschwerde war vom Schweizerischen Verband der Filmproduzentinnen und -produzenten (SFP) und von der Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten (GARP) eingereicht worden. Sie hatten die «bewusste Missachtung geltender Vorschriften» durch verantwortliche Personen in der Sektion Film kritisiert, wobei namentlich Film-Chef Nicolas Bideau im Zentrum der Kritik stand.
Die Filmer wollen sich Ende Oktober oder Anfang November mit BAK-Direktor Jean-Frédéric Jauslin zu einer Aussprache treffen und dann entscheiden, ob sie den EDI-Entscheid an den Gesamtbundesrat weiterziehen wollen. - Der Klein Report hat sich am Filmfestival Locarno in zwei Filmen mit dem Thema befasst: http://www.kleinreport.ch/video/locarno-2009-couchpain/ und http://www.kleinreport.ch/video/locarno-2009
Mittwoch
07.10.2009



