Am Donnerstag hat der Ständerat das Filmgesetz mit 27 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Gemäss des verabschiedeten Beschlusses kann sich die Verleih- und Kinobranche nun grundsätzlich selber organisieren. Mit Branchenvereinbarungen soll jedoch freiwillig dafür gesorgt werden, dass die vom Gesetz für jede Kinoregion postulierte Angebots- und Sprachenvielfalt gewährleistet ist. Das Bundesamt für Kultur (BAK) evaluiert periodisch, ob diese Vorgaben eingehalten werden. Bleiben eventuelle Korrekturen von beanstandeten Mängel aus, kann der Bund auf den Kinoeintritt der betreffenden Region vorübergehend eine Abgabe von höchstens zwei Franken erheben. Procinema verzichtet ausserdem darauf, für Multiplexe (Kinos mit mindestens fünf Leinwänden) eine Bewilligung zu fordern. Ruth Dreifuss sagte, dass das Gesetz ein Diktat des Angebots durch grosse multinationale Verleiher verhindere und dem Publikum dadurch auch andere Filme zugänglich gemacht werden. Auch drohe kein weiteres Kartell, betonte sie. Einzig das Regime, mit dem der Bund weiterhin das Schweizer Filmschaffen und die Filmkultur fördern will, bleibt umstritten, denn die erfolgsabhängige Filmförderung, deren Versuchsbetrieb Ende dieses Jahr ausläuft, erhält mit dem neuen Gesetz eine definitive Grundlage. Mehr dazu: Filmgesetz: Kompromissvorlage verabschiedet und Nationalrat lehnt Rückweisung des Filmgesetzes ab und Ständerat weist Filmgesetz zurück
Donnerstag
20.09.2001