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Mittwoch
30.12.2015

Vermarktung

Hohe Fluchtgefahr bei Rafael Esquivel.

Hohe Fluchtgefahr bei Rafael Esquivel.

Auch mit seinem zweiten Haftentlassungsgesuch ist der in Zürich festgenommene Fifa-Funktionär Rafael Esquivel bei den Schweizer Justizbehörden abgeblitzt. Der spanisch-venezolanische Doppelbürger bleibt somit bis zu seiner Auslieferung an die USA hinter Gittern.

Esquivel war in seiner Funktion als Präsident des venezolanischen Fussballverbandes und ab 2014 als Vizepräsident des Exekutivkomitees des südamerikanischen Fussball-Kontinentalverbands (CONMEBOL) am internationalen Fifa-Bestechungskomplott beteiligt – insbesondere in Zusammenhang mit dem Verkauf von Vermarktungsrechten für die Copa America.

Nachdem Esquivel mit einem ersten Haftentlassungsgesuch bereits im August – also knapp drei Monate nach seiner Verhaftung im Hotel Baur au Lac – keinen Erfolg hatte, stellte der Verfolgte am 21. Oktober aus gesundheitlichen Gründen erneut ein Haftentlassungsgesuch. Nach Abklärung seines Gesundheitszustandes wies das Bundesamt für Justiz (BJ) auch das zweite Gesuch ab.

Daraufhin gelangte der 69-Jährige mit einer Beschwerde an das Bundesstrafgericht. Sein Vorschlag: Ersatzmassnahmen wie eine elektronische Fussfessel sollen an die Stelle der Auslieferungshaft treten. Bei Esquivel, dem in den USA eine Freiheitsstrafe bis zu 20 Jahren droht, gingen die Richter allerdings von einer hohen Fluchtgefahr aus. Auch, weil er einen venezolanischen Diplomatenpass besitzt und eine Auslieferung von Venezuela an die USA nicht möglich wäre.

«Der Beschwerdeführer war Präsident des venezolanischen Fussballverbandes und Vizepräsident des CONMEBOL. Es ist davon auszugehen, dass er sich in diesen Funktionen ein weltweites Netzwerk aufgebaut habe», wird weiter argumentiert. Nicht überraschend lehnte daher auch das Bundesstrafgericht sein Entlassungsgesuch ab.

In der Folge packte Esquivel auch die letzte Möglichkeit und erhob am 7. Dezember Beschwerde an das Bundesgericht in Lausanne. Wieder mit dem Antrag auf sofortige Haftentlassung. «Es besteht kein Anlass, dass das Bundesgericht sich nochmals damit befasst», schreibt nun das höchste Gericht der Schweiz. Damit endet die Gerichts-Odyssee des Rafael Esquivel eher abrupt, auf seine Beschwerde wird nicht eingetreten.