Content:

Donnerstag
08.05.2003

Auch in der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt soll künftig öffentlich sein, was nicht ausdrücklich geheim ist: Die Verfassungsratskommission «Behörden» schlägt in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht vor, das Öffentlichkeitsprinzip als allgemeine Regel für das behördliche Handeln und nicht als Grundrecht ins neue Grundgesetz des Stadtkantons aufzunehmen. Die Ausgestaltung soll dem Gesetzgeber überlassen werden. Die Kommission möchte jedoch dem Gesetzgeber in der Verfassung Richtlinien vorgeben: So soll das Recht auf Einsicht in amtliche Akten nur dann nicht gewährt werden, wenn dies «überwiegende öffentliche oder private Interessen erfordern».

Ausdrücklich nicht dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen will die Kommission die Steuerakten. Deren Vertraulichkeit sei für den Kanton Basel-Stadt ein wesentlicher Standortvorteil, weshalb daran festgehalten werden soll. Die Kommission will deshalb in einem Verfassungsartikel garantieren, dass im Gesetz die Vertraulichkeit von Steuerdaten gewährleistet bleibt. Mehr dazu: Bund: Alles wird öffentlich, was nicht geheim ist und Jura: vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip