Den Namen «Feta» darf in der EU künftig nur noch solcher Käse tragen, der aus bestimmten Regionen in Griechenland stammt und dort auf traditionelle Weise hergestellt wurde. Eine entsprechende Vorschrift über Feta als «geschützte Ursprungsbezeichnung» tritt nach Angaben der EU-Kommission vom Montag jetzt in Kraft, nachdem die EU-Regierungen im Ministerrat die Frist für eine Ablehnung dieses Vorschlags verstreichen liessen. Feta-Hersteller in anderen Ländern und Regionen haben nun fünf Jahre Zeit, ihre Produktion einzustellen oder das Erzeugnis unter einem anderen Namen zu vermarkten. Griechenland hatte bereits 1994 den Namensschutz für diese Spezialität beantragt, die traditionell aus Schafmilch oder aus einer Mischung von Schaf- und Ziegenmilch hergestellt und in Salzlake gereift wird. Gegen den Beschluss der Kommission, ab Sommer 1996 den Feta-Käse unter Namensschutz zu stellen, klagten Deutschland, Dänemark und Frankreich, wo teilweise seit Jahrzehnten Feta auch aus Kuhmilch hergestellt wird. Der EU-Gerichtshof hob daher den Namensschutz 1999 wieder auf. Die Kommission unternahm aber einen zweiten Anlauf, nachden ein wissenschaftlicher Ausschuss zum Schluss gekommen war, der Konsument in Europa verbinde mit dem Namen Feta ein griechisches Erzeugnis.
Montag
14.10.2002