Der Fernsehsender Sport 1 muss eine Busse zahlen, weil in Gewinnspielsendungen unter anderem «ein unzulässiger Zeitdruck aufgebaut» worden ist und ein Hinweis auf die Altersangabe ab 18 Jahren für die Teilnahme fehlte. Zudem habe der TV-Sender in fünf beanstandeten Gewinnspielsendungen von November 2009 bis Februar 2010 unter anderem irreführende oder falsche Aussagen zu den Gewinnspielen gemacht. Das gab die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg am Donnerstag bekannt.
Zwei Moderatoren müssen ausserdem jeweils Bussgelder in der Höhe von 2500 Euro zahlen, «wegen irreführender Aussagen zu den Gewinnspielen», was die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) monierte.
Die Gewinnspielsatzung regelt seit 2009 Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im deutschen Radio und Fernsehen. Sie beinhaltet Vorgaben zum Jugendschutz, zum Ablauf sowie zur Gestaltung von Gewinnspielen, sieht Irreführungs- und Manipulationsverbote vor und sorgt für mehr Transparenz durch Hinweispflichten.
Donnerstag
23.09.2010