Bei nur gerade 5% der Sendungen werden heute Untertitel oder Gebärdensprache eingesetzt - das soll sich künftig ändern. Mit dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das zurzeit revidiert wird, soll die SRG verplichtet werden, einen Teil ihrer Sendungen für Hörbehinderte aufzubereiten. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Empfehlung überwiesen. Allerdings wolle der Bundesrat im Gesetz derzeit keine Quotenregelungen verankern, erklärte Bundesrat Moritz Leuenbeger, jedoch wolle man eine Koordination mit dem Behindertengesetz vornehmen.
Dienstag
24.09.2002