Die Schweizerische Radio- und Fernseh-Gesellschaft muss für verbotene Alkoholwerbung an der Fussball-WM 1998 definitiv 5 000 Franken Busse zahlen und 548 000 Franken Nettoeinnahmen abgeben. Ein Feldschlösschen-Spot wurde während der Fussballweltmeisterschaft 1998 auf den Sendeketten der SRG insgesamt 486 mal ausgestrahlt. Erst in den letzten Sekunden der halbminütigen Werbung von Feldschlösschen wird klar, dass die gezeigten Fussballspieler ihren Sieg nicht mit «echtem» Bier sondern mit alkoholfreiem «Hopfentee» begiessen. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wertete den Spot deshalb als Verstoss gegen das Verbot von Alkoholwerbung und verfügte gegen die SRG im November 1999 eine Busse von 5 000 Franken und die Einziehung der Nettoeinnahmen von 548 000 Franken. Das Berner Obergericht bestätigte diesen Entscheid im vergangenen April. Das Bundesgericht ist auf die dagegen erhobene staatsrechtliche Beschwerde und die Nichtigkeitsbeschwerde der SRG nun nicht eingetreten, weil die SRG den Gerichtskostenvorschuss zu spät bezahlt hat. Die SRG hatte in ihrem Gesuch um Wiederherstellung der Zahlungsfrist geltend gemacht, ihr Versäumnis sei unverschuldet: Die zuständige Person habe die Tücken elektronischer Überweisungen noch nicht gekannt. Das Bundesgericht hat dieses Argument abgelehnt, weil es die SRG explizit auf die Probleme bei elektronischen Überweisungen aufmerksam gemacht habe.
Donnerstag
10.10.2002