Der Presserat hat die Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) gegen einen Artikel über Schweinefleisch abgewiesen. Der VgT hatte am Artikel mit dem Titel «Das verkaufte Schwein» beanstandet, dass das verwendete Bild mit Schweinen offensichtlich gestellt und die Bildlegende eindeutig unwahr sei.
Die Zeitung hatte den Bericht unter anderem mit dem Bild von Schweinen auf einer grünen Wiese illustriert, darunter die Bildlegende: «So idyllisch haben es auch in der Schweiz nur wenige Mutterschweine, doch Auslauf ins Freie haben sie alle.»
Die «NZZ am Sonntag» hingegen gab an, dass die Schweine auf dem Bild das ganze Jahr (innerhalb des Weidezauns) freien Auslauf hätten. Auf weiteren Bildern des Keystone-Fotografen vom gleichen Hofe seien sowohl der Weidezaun als auch die Wühl- und Frasspuren zu sehen, deren Existenz der Beschwerdeführer bestreite.
Die Bildlegende hingegen sei nicht korrekt, gestand die «NZZ am Sonntag» ein. Neben dem Bild sei allerdings eine Tabelle abgebildet, die die Leserschaft darüber informiere, dass nicht alle Mutterschweine ohne Ferkel Auslauf ins Freie hätten, sondern lediglich zwei Drittel davon.
Die Bildlegende dürfte nicht isoliert betrachtet werden, da die – der Wahrheit entsprechenden – Angaben unmittelbar neben dem Bild im Vordergrund stünden. Der beanstandete Bericht verstosse deshalb nicht gegen die Wahrheitspflicht und die «NZZ am Sonntag» habe unter diesen Umständen keine Veranlassung gehabt, eine Berichtigung zu veröffentlichen.
Bei einer Gesamtbetrachtung von Bild, Bildlegende und Tabelle kam der Presserat zum Schluss, dass es unverhältnismässig sei, allein wegen der falschen Bildlegende eine Verletzung der Wahrheitspflicht festzustellen und gestützt darauf die Veröffentlichung eine Berichtigung zu verlangen. Er wies die Beschwerde deshalb ab.