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Sonntag
23.02.2003

Ginge es nach der deutschen FDP, hätten Voyeure und Paparazzi bald nichts mehr zu lachen. In einem neuen Anlauf fordert die Partei: Wer die Intimsphäre eines anderen Menschen dadurch verletzt, dass er von ihm unbefugt Fotos oder Filme macht oder diese verbreitet, soll mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Auch das blosse Beobachten mit «technischen Mitteln» soll geahndet werden können. Ein entsprechender Entwurf eines neuen Paragrafen 201a hat der Bundestag in erster Lesung behandelt. Viele Fotos würden inzwischen auch mit den neuen Handys gemacht, die nicht als Kameras auffallen.