Guido Westerwelle, der Parteichef der deutschen Freidemokraten, darf nicht am Fernseh-Duell der Spitzenkandidaten von SPD und Union teilnehmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag in letzter Instanz. Westerwelle hatte gegen die Weigerung der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF geklagt, ihn zum Streit-Gespräch zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Unions-Kandidat Edmund Stoiber am 8. September zuzulassen. Ein erstes Duell findet bereits am 25. August statt. Das Gericht erklärte zur Begründung der Klage-Abweisung, Westerwelle habe keine realistische Chance, in der nächsten Legislaturperiode das Amt des Bundeskanzlers zu übernehmen. Ein Gerichtssprecher sagte, Westerwelle habe noch die theoretische Chance einer Verfassungsbeschwerde. Der FDP-Chef war bereits in erster Instanz gescheitert. Die FDP kündigte weitere Rechtsmittel an.
Donnerstag
15.08.2002