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Montag
25.08.2003

Im Zusammenhang mit einem Medienbericht zum Fall der frühreren Zürcher Kripo-Chefin Silvia Steiner ist das Amtsgeheimnis nicht verletzt worden. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft hat eine Untersuchung eingestellt, wie es in einer Medienmitteilung vom Montag hiess. Im Sommer 2002 brachte ein Bericht im «SonntagsBlick» den «Fall Steiner» ins Rollen. Dabei ging es um die Frage, ob die ehemalige Zürcher Kripo-Chefin im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ihren Mann begünstigt hatte. Der Vorwurf bestätigte sich nicht, ein Strafverfahren gegen Steiner wurde eingestellt.

Parallel zu jenem Strafverfahren klärte die Bezirksanwaltschaft ab, wie die Zeitung in den Besitz von Akten im Zusammenhang mit dem Begünstigungsvorwurf kam. Sie vermutete, dass jemand das Amtsgeheimnis verletzt hätte. Dieser Vorwurf habe sich nun nicht bestätigt. Die Unterlagen seien offensichtlich im Rahmen eines auf ordentlichem Wege in Anspruch genommenen Akteneinsichtsrechts beschafft und danach dem «SonntagsBlick» zur Verfügung gestellt worden. Die Ermittlungen bestätigten jedoch laut Bezirksanwaltschaft die Vermutung, dass die Medien bereits vor der Übergabe der entsprechenden Akten über amtsinterne Informationen verfügt hatten. Trotz umfangreicher Ermittlungen habe der Informant aber nicht gefunden werden können, weshalb das Verfahren eingestellt worden sei.