Der schnelle Zugriff der Staatsanwaltschaft auf die «privaten» E-Mails zwischen Ringier und Peter Lauener als Berater von Bundesrat Alain Berset hat jetzt auch die Datenschützer auf den Plan gerufen.
Die Swisscom habe mehr private E-Mail-Daten von Lauener an Marc Walder herausgegeben als von Sonderermittler Peter Marti verlangt. Diese Praxis gilt im Telekomsektor als unüblich, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Man habe sich nicht einmal an die Vorgaben des Branchenverbands Swico gehalten, dessen Mitglied auch der Staatskonzern Swisscom ist.
Spezialisierte Anwälte sehen deshalb einen Verstoss gegen den Datenschutz. Parlamentarier orten Handlungsbedarf bei den Geschäftsprüfungskommissionen als Aufsichtsorgane der bundesnahen Betriebe.
Die Geschichte wird auch von der «NZZ am Sonntag» aufgegriffen. Die Swisscom werde künftig bei Editionsverfügungen durch Ermittlungsbehörden die Siegelung von E-Mail-Postfächern von sich aus prüfen. Das habe das Unternehmen der Zeitung bestätigt. Gesiegelte Dokumente dürfen die Behörden demnach erst verwenden, wenn sie ein Gericht freigibt.
Bisher hatte die Swisscom eine Editionsverfügung als eine Beschlagnahmung der Mailbox verstanden, schrieb die «SonntagsZeitung». Nun finde beim Telekomunternehmen «ein Umdenken» statt. Die Swisscom will in Zukunft «ihre Kunden besser schützen».
Bis heute erfüllen die Telekomfirmen die Wünsche der Justiz praktisch immer und geben die Mails problemlos heraus, wenn diese Daten im Rahmen eines Strafverfahrens bestellt wurden. Es braucht dazu keine richterliche Genehmigung. Betroffene Privatpersonen konnten sich nur beschränkt schützen.
Auch Jon Pult, der Bündner SP-Nationalrat und Präsident der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, meint deshalb: «Allenfalls wäre zu klären, wer diese Herausgabe beschlossen hat und ob Datenlieferungen von einer weiteren Stelle überprüft werden müssten.»
«Wir werden in Zukunft die Siegelung auch von uns aus prüfen», erklärte in den Berichten am Sonntag Sepp Huber, Sprecher der Swisscom.
Sogenannte gesiegelte Dokumente dürfen die Behörden nicht verwenden. Erst, wenn ein Gericht sie freigibt, können die Ermittler das Material einsehen. Es gehe darum, die Rechte der Kundinnen und Kunden besser zu schützen, so der Sprecher des grössten Mailanbieters der Schweiz.