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Mittwoch
10.01.2001

Das Bundesgericht hat die Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerde des Journalisten Martin Stoll von der «SonntagsZeitung» (SoZ) im «Fall Jagmetti» begründet. Ein Dokument gelte dann als geheim, wenn es durch Gesetz oder Behördenbeschluss dazu erklärt worden sei. Das Gericht verwarf Stolls Ansicht, die Europäische Menschenrechtskonvention würde eine Verurteilung nur bei Veröffentlichung ausserordentlich wichtiger Geheimnisse erlauben, die gleichsam «die Schweiz in ihren Grundfesten erschüttern» könnten. Dies ginge laut Gericht weit über eine zulässige Auslegung von Artikel 293 StGB hinaus, ebenso wie die Auffassung, eine Verurteilung falle ausser Betracht, wenn das öffentliche Informationsinteresse das staatliche Geheimhaltungsinteresse überwiege. Die «SonntagsZeitung» hatte im Januar 1997 Auszüge aus einem als vertraulich klassifizierten Papier des damaligen Schweizer Botschafters Jagmetti in den USA veröffentlicht. Das Dokument enthielt Strategien zur Lösung des Streits um nachrichtenlose jüdische Vermögen. Jagmetti geriet wegen des darin verwendeten Vokabulars unter Druck und trat wenige Tage später zurück.