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Freitag
17.01.2003

Im Fall des skandalgebeutelten EM.TV-Konzerns hat das Landgericht Frankfurt die Prospekthaftungs-Klagen von mehr als 1 000 Anlegern abgewiesen. Im Verkaufsprospekt bei einer Kapitalerhöhung seien nach Feststellung des Gerichts keine wesentlichen Angaben unrichtig oder unvollständig gewesen, teilte das Landgericht Frankfurt am Freitag mit. Damit scheiterten Anleger erneut beim Versuch, ihre Verluste mit EM.TV-Aktien auf dem Klageweg ersetzt zu bekommen. In den Klagen in Frankfurt hatten die Anleger nach Angaben von EM.TV Ansprüche in Höhe von etwa 4,8 Mio. Euro geltend gemacht. Mit den Frankfurter Urteilen seien bisher alle gerichtlichen Entscheidungen in Aktionärsklageverfahren zu Gunsten von EM.TV ausgegangen, betonte die EM.TV & Merchandising AG (München). Alles zu EM.TV im Archiv