Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt weiterhin im Fokus der schwedischen Justizbehörden: Trotz eines Gutachtens des UN-Menschenrechtsrates, dass die Freiheit des Australiers fordert, will die Staatsanwaltschaft Schwedens weiterhin wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Frau gegen den Blondschopf ermitteln.
Seit dreieinhalb Jahren lebt Julian Assange mittlerweile in «willkürlicher Haft». Zu diesem Schluss kam der UN-Menschenrechtsrat in einem Gutachten vom letzten Freitag und fordert daher die Freilassung des Australiers.
Die Schwedische Staatsanwältin und Chefanklägerin Marianne Ny lässt dieser Bericht aber kalt: «In Bezug auf den Report der letzten Woche kann ich versichern, dass sich an meiner früheren Beurteilung in der Voruntersuchung nichts geändert hat», schreibt sie in einer Mitteilung der schwedischen Staatsanwaltschaft vom Dienstag.
Weiter steht im Schreiben der Justizbehörde, dass die Chefanklägerin momentan an einem neuen Antrag arbeite, um Julian Assange in London befragen zu können. Ecuador hatte den vorigen Antrag aus formalen Gründen abgelehnt.
Während der Vorwurf der sexuellen Belästigung an zwei Schwedinnen bereits verjährt ist, ermittelt die schwedische Staatsanwaltschaft gegen Assange nach wie vor wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Frau. Sollte der Wikileaks-Gründer die ecuadorianische Botschaft in London verlassen, droht ihm daher die Auslieferung durch die britische Polizei.