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Donnerstag
25.01.2018

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Zu vulgär: Szene aus «Fack Ju Göhte 3»

Zu vulgär: Szene aus «Fack Ju Göhte 3»

Die Constantin Medien AG wollte den Titel ihrer Filmtrilogie «Fack Ju Göhte» als Marke schützen lassen. Doch das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat dies nun abgewiesen, da der Titel «gegen die guten Sitten» verstösst. Somit kann die Firma den Fall nur noch an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Die Constantin Medien dürfen ihren Filmtitel «Fack Ju Göhte» nicht markenrechtlich schützen lassen. Denn der Wortbestandteil «Fack Ju» erinnere trotz falscher Grammatik zu sehr an den englischen Ausdruck «fuck you», der eine «geschmackslose, anstössige und vulgäre Beleidigung» darstelle.

Zumindest so argumentierte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Die zuständige EU-Behörde für Markenschutz ergänzte zudem, dass «der Bestandteil `Göhte` einen hochangesehenen Schriftsteller wie Johann Wolfgang von Goethe in herabwürdigender und vulgärer Weise» verunglimpfe.

Das Gericht der Europäischen Union bestätigte am Mittwoch die Entscheidung des Amtes für geistiges Eigentum. Denn bei der Beurteilung müssten «die Kriterien einer vernünftigen Person mit durchschnittlicher Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle zugrunde gelegt werden», begründete das Gericht.

Die Constantin Medien AG wollte bereits 2015 den Filmtitel als EU-Marke für lizenzierte Werbeprodukte wie Spielartikel, Kleidung oder Schmuck eintragen lassen. Die Filmtrilogie ist schliesslich eine Erfolgsgeschichte: Der erste Teil kam 2013 in die deutschen Kinos und war damals der erfolgreichste Film des Jahres. Auch die beiden nachfolgenden Teile von «Fack Ju Göhte» spielten grosse Geldsummen in die Kinokassen ein.

Nun kann die Firma das Urteil an die letzte Instanz weiterziehen. Constantin Medien müsste sich innerhalb von zwei Monaten an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wenden, um bestenfalls doch noch vom Markenschutz der Union zu profitieren.