Geht es nach dem Hamburger Datenschützer Johannes Caspar, muss Facebook die WhatsApp-User in Zukunft fragen, bevor Daten vom Tochterunternehmen an den Mutterkonzern durchgereicht werden.
Als Facebook den Kurznachrichtendienst vor zwei Jahren für 22 Milliarden Dollar schluckte, versprach der Zuckerberg-Konzern öffentlich, dass die Daten der Userkonten nicht zwischen den beiden Unternehmen ausgetauscht würden.
Doch es kam anders. Vor gut einem Monat gab WhatsApp bekannt, die Telefonnummern seiner User ans Mutterhaus weiterzuleiten, und zwar zwingend, was bedeutete, dass bei Widerspruch auf die Verwendung des Dienstes verzichtet werden muss. Auch sollte Facebook die Frequenz erfahren, mit der die WhatsApp-Nutzer ihr Konto besuchen.
Immerhin wurden die User gefragt, ob Facebook die WhatsApp-Daten für die Personalisierung der Werbung und für «Freunde»-Vorschläge nutzen dürfe.
Für den Datenschützer aus Hamburg wurde aber eine Grenze unübersehbar überschritten: Dass ein Datentausch nun doch passiere, sei nicht nur «eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoss gegen das nationale Datenschutzrecht dar», heisst es in dem am Dienstag veröffentlichten Pressekommuniqué der Datenschutzbehörde. Für die Weitergabe der Daten gebe es keine gesetzliche Grundlage, heisst es weiter.
Offen blieb am Dienstag, wie der US-Konzern auf die «Verwaltungsanordnung» aus der deutschen Hansestadt reagieren wird. Möglich, dass er die Frist verstreichen lässt und weiter munter Daten tauscht. Gut möglich auch, dass er vor Gericht zieht.
Als der Hamburger Datschenschützer zuletzt gegen Facebook vorging und verlangte, dass Nutzer auch unter einem Pseudonym ein Konto eröffnen können sollten, strandete er am Verwaltungsgericht in Hamburg. Man verwies ihn an die Facebook-Filiale in Irland, von wo aus das soziale Netzwerk in Europa betrieben wird.