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Sonntag
31.01.2016

IT / Telekom / Druck

In Belgien plagen Facebook gerade grosse Sorgen. Ein Gericht in Brüssel hat dem weltgrössten sozialen Netzwerk verboten, eine Datei einzusetzen, mit der das Surfverhalten von Nicht-Mitgliedern verfolgt wird. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Konzern 250 000 Euro Strafe - pro Tag, wie Spiegel Online berichtet.

Gegen das Urteil legten Facebooks Anwälte Berufung ein - und scheinen dabei ein interessantes Argument gefunden zu haben. Der Richterspruch zum sogenannten datr-Cookie sei hinfällig, argumentieren sie, weil in ihm englische Wörter wie eben «Cookie» vorkommen. Oder auch «Browser». Und sogar «Homepage».

Damit verstosse das Urteil gegen ein Gesetz, nach dem alle Urteile in den offiziellen Sprachen des Landes verfasst werden müssen: Das sind Französisch, Niederländisch, Deutsch. Wegen der englischen Wörter im Urteilstext, so Facebook, müsse das gesamte Urteil annulliert werden.

Ob diese Sprachkritik zutreffend ist oder nicht - zumindest in der dritten Amtssprache Deutsch ist festzuhalten, dass der Duden das Wort «Cookie» kennt. Bei Facebook heisst es dazu, die Frage der englischen Wörter sei nur ein einzelner Aspekt in der eingelegten Berufung. Wichtiger sei, dass der betreffende Cookie die Nutzer schütze.

Facebook befolgt das Urteil vom November auf eigene Art: Den datr-Cookie gibt es weiterhin. Aber das Netzwerk will in Belgien jene Internetnutzer aussperren, die öffentliche Facebook-Profile ansteuern, aber keinen Account besitzen.