Ein Antragsteller, der auf Facebook Hasstiraden auf Flüchtlinge in Deutschland publiziert hat, wollte verhindern, dass seine Postings gelöscht werden. Facebook hat jedoch diese Verunglimpfungen vom Netz genommen; dagegen hat der Nutzer vor Gericht geklagt.
Das Landgericht Karlsruhe hat nun mit einer einstweiligen Verfügung die Klage abgewiesen, wie das Gericht bekannt gab.
Der Antragsteller kommentierte in den vergangenen zwei bis drei Jahren in mindestens hundert Fällen unter anderem Postings von Politikern und Medien mit dem Satz: «Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!»
Bis zum 28. Mai 2018 blieb dieser Satz von Facebook unbeanstandet. In der Nacht zum 29. Mai 2018 löschte das Netzwerk den Beitrag, weil er gegen ihre Gemeinschaftsstandards verstosse, insbesondere gegen ihre Standards hinsichtlich «Hassrede».
Das Gericht kam zum Schluss: Die Einordnung des Kommentars des Antragstellers als «Hassrede» im Sinne der Gemeinschaftsstandards von Facebook ist nicht zu beanstanden, da der Kommentar dazu auffordert, Flüchtlinge auszuschliessen und zu isolieren, was nach Ziffer zwölf der Gemeinschaftsstandards unzulässig ist.
Der Kommentar gehe über eine blosse Kritik und Diskussion der Einwanderungsgesetze hinaus, so stellte das Landgericht Karlsruhe fest.