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Freitag
13.07.2018

IT / Telekom / Druck

Facebook muss den Eltern nun doch Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto ihrer toten Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz entschieden.

Die Richter hoben ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die bisherige Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte.

Auch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann laut Spiegel Online bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen und die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten. Durch Facebooks Bestimmungen sei ein Vererben des Vertrags nicht ausgeschlossen.

Gestritten wurde über den Zugang zum Facebook-Account eines 15-jährigen Mädchens, das in Berlin 2012 unter ungeklärten Umständen von einer U-Bahn erfasst worden war. Später war es im Krankenhaus gestorben. Die Eltern wünschten sich Gewissheit darüber, ob es sich um einen Unfall oder einen Suizid gehandelt hat.

Daher wollten sie wissen, welche Nachrichten ihre Tochter auf Facebook ausgetauscht hatte. Als Klägerin trat die Mutter auf. Sie hoffte auch, dass ihr die Nachrichten helfen, Schadenersatzansprüche des U-Bahn-Fahrers abzuwehren.

Nach eigener Aussage kannten die Eltern das Facebook-Passwort des Mädchens, das sich mit 14 Jahren im Netzwerk angemeldet hatte. Als sie sich aber nach dessen Tod in sein Konto einloggen wollten, klappte das nicht mehr: Das Konto befand sich bereits im sogenannten Gedenkzustand, einem Profilstatus für Verstorbene. Facebook hatte das nach dem Hinweis eines Nutzers auf den Tod des Mädchen veranlasst.