Wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung ist ein ehemaliger Geschäftsleiter der TA-Media-Pensionskasse am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich gestanden. Die Anklage wirft dem heute 39-Jährigen vor, zwischen 1994 und 1999 die TA-Media (heute Tamedia) um 3,3 Mio. Franken geschädigt zu haben. Der Mann war 1994 als Geschäftsleiter für die Verwaltung der Pensionskasse, des Wohlfahrtsfonds und der TA-Kaderversicherung eingesetzt worden. Ab 1996 verwaltete er einen Teil des Firmenvermögens.
Der Angeklagte ist teilweise geständig. Er begründete die Betrügereien damit, dass er mit dem seinerzeitigen Gehalt (rund 140 000 Franken pro Jahr) nicht zufrieden gewesen sei. Es habe deutlich unter jenem seines Vorgängers gelegen. Die Firma wollte allerdings von einer Erhöhung des Salärs nichts wissen. Laut Anklageschrift fingen die krummen Touren im Sommer 1997 an. Der Angeklagte liess über 27 000 Franken auf sein eigenes Konto bei einer Bank in Zürich fliessen. Mit Hilfe eines Komplizen in der Bank tätigte er zudem gezinkte Wertschriftengeschäfte: Die Gewinne steckte er selbst ein, die Verluste belastete er der TA-Media. Bis Mitte Juli erzielte er so Gewinne von gegen 1,2 Mio. Franken. Weitere rund 2 Mio. Franken ertrog er mit anderen unlauteren Aktiengeschäften. Als die Sache aufflog, betrug der gesamte Schaden laut Anklage rund 3,3 Mio. Franken.
Der Bezirksanwalt sprach von einem schweren Verschulden. Dass er dennoch bloss eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten verlangte, begründete er mit der Tatsache, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hat und dass er - zumindest teilweise - geständig ist. Die Verteidigung plädierte in einigen wichtigen Punkten auf Freispruch und eine milde Bestrafung von zehn Monaten bedingt. Der Vertreter der Tamedia forderte Schadenersatzzahlungen von mehr als 2 Mio. Franken, und ein Vertreter der involvierten Bank verlangte eine Rückzahlung von rund 225 000 Franken. Das Urteil wird auf Ende Oktober erwartet.
Mittwoch
01.10.2003