Der Steuerfahndung entgeht (fast) nichts - sicher aber nichts, wenn es sich um in den Medien gross angekündigte Geschenke handelt. So geschehen Ende August 2001, als Roger Schawinski nach dem Verkauf seines Belcom-Imperiums an die Tamedia grosszügige «Geschenke» an seine Mitarbeiter öffentlich ankündigte. Überreicht wurden die «Geschenke» an der Abschiedsparty im November 2001: Für jedes Jahr bei Schawi erhielt jeder Mitarbeiter 4000 Franken in Form eines Checks. Insgesamt soll Schawinski so über 4 Mio. Franken verteilt haben.
Natürlich müssen solche milde Gaben in der Steuererklärung deklariert werden. Offenbar aber haben das nicht alle Schawinski-Mitarbeiter getan. «Jetzt haben wir das Geschenk», klagt ein ehemaliger Mitarbeiter in der «SonntagsZeitung». Das kantonale Steueramt Zürich habe gegen den Ex-Tele-24-Redaktor ein Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen Verdachts auf «Steuerhinterziehung durch Nichtdeklaration einer als Schenkung bezeichneten Lohnzahlung von Roger Schawinski» eröffnet. Laut Angaben Betroffener seien rund 60 Personen im Kanton Zürich in solche Verfahren involviert.
«Für viele war damals nicht klar, ob es sich um ein Geschenk oder einen steuerrelevanten Zusatzlohn handelt», erinnert sich Ex-Fernsehmoderator Christian Handelsman, der den Betrag der Steuerbehörde gemeldet habe, in der «SonntagsZeitung». Viele Arbeitskollegen seien aber davon ausgegangen, dass Schawinskis Zustupf automatisch auf dem später zugestellten Lohnausweis enthalten sei. Der Betrag sei aber nicht auf dem Lohnausweis der Belcom-Gruppe ausgewiesen worden, da es sich um ein Geschenk von Schawinski persönlich gehandelt habe, erklärte die damalige Finanzchefin der Belcom, Brigitte Aeschlimann der «SonntagsZeitung». Nun würden die Behörden davon ausgehen, dass die Betroffenen «grob fahrlässig» den Betrag nicht angegeben hätten und so droht ihnen nebst der Nachsteuer auch eine Busse. Der höchste bislang bekannte Steuerbetrag inklusive Busse, den ein ehemaliger Tele-24-Mitarbeiter abliefern muss, würde 16 000 Franken betragen, wie die Zeitung schreibt.
Aber auch der grosszügige Spender selbst wird im Nachhinein noch kräftig zur Kasse gebeten: Die «Geschenke» unterlägen dem Abzug von AHV und IV. So musste Schawinski 320 000 Franken AHV-nachzahlen. Nicht bezahlt aber habe er gemäss «SonntagsZeitung» den ebenfalls geforderten Verzugszins von 24 000 Franken. Er habe bei der SVA eine Beschwerde eingereicht. Diese werde in zweiter Instanz beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich in Winterthur bearbeitet.
Sonntag
09.11.2003