Einen betrügerischen Vereinskassier bezeichnete der «Blick» als «Ex-Caritas-Kassier». Bei dem Hilfswerk hatte der Beschuldigte jedoch immer sauber gewirtschaftet. Für den Presserat ist die Schlagzeile gerade noch in Ordnung.
«Buchhalter Langfinger: Ex-Caritas-Kassier klaute Kranken und Gläubigen 165'000 Fr.»: So betitelte der «Blick» eine Story vom 3. Juli 2017. Darin berichtet Journalist Anian Heierli, zwei Vereine hätten offengelegt, dass ihr gemeinsamer Kassier sich an Spendengeldern bedient habe.
«Blick» hatte den Beschuldigten, einen Rentner namens Kurt U., aufgespürt. Dieser hätte sich inzwischen selbst angezeigt, schrieb die Boulevard-Zeitung. Pikant an der Geschichte: Der Täter war vor seiner Pensionierung bei Caritas Schweiz als «Sachbearbeiter im Rechnungswesen» tätig gewesen, stand weiter im Artikel.
Dort wurde auch die Stellungnahme eines Caritas-Mediensprechers wiedergegeben: Die Organisation gehe nicht von einem Diebstahl aus, weil der betroffene «Sachbearbeiter» gar keine Befugnis gehabt habe, Zahlungen zu tätigen.
Die Caritas störte sich unter anderem daran, wie der «Blick» die Story aufmachte: Mit der Schlagzeile «Ausgerechnet ein Ex-Caritas-Buchhalter! Kranke und Kirche beklaut» und den Worten «Ex-Caritas-Buchhalter» und «Ex-Caritas-Kassier» werde suggeriert, dass der Beschuldigte auch beim Hilfswerk Gelder veruntreut habe.
Dies rücke die Caritas in ein schlechtes Licht, was sie umso mehr schädige, da sie auf Spendengelder angewiesen sei.
Der Titel sei ausserdem irreführend, weil Kurt U. seit 2013 pensioniert sei und seine heutigen Verfehlungen nichts mit seiner Tätigkeit bei der Caritas zu tun hätten. Dort sei er auch nie «Kassier» oder «Buchhalter» gewesen, sondern eben «Sachbearbeiter» in der Finanzabteilung.
Der «Blick» verteidigte sich gegenüber dem Schweizerischen Presserat mit dem Argument, dass nirgends im Artikel stehe, der Beschuldigte habe die Caritas geschädigt. Die gegenteilige Behauptung, der Titel unterstelle, dass der Täter bei der Caritas etwas verbrochen habe, sei zudem «in jeder Hinsicht ungenügend und vollkommen haltlos».
Aus Sicht des Presserats sind die Funktionsbezeichnungen «Kassier» und «Buchhalter» in diesem Fall «zumindest ungenau». Es entstehe der Eindruck, dass der Mann bei der Caritas eine wichtigere Position innehatte, als dies tatsächlich der Fall war.
Die Schlagzeile zu sehr auf die Spitze getrieben habe der «Blick» damit aber nicht. Die beiden Bezeichnungen «bewegen sich noch im Bereich der zulässigen Zuspitzung, wenn auch an der Grenze», fand der Presserat und wies die Beschwerde ab.