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Freitag
25.04.2008

Im Fall des ehemaligen Aegis-Managers Aleksander Ruzicka bleibt die sechste Strafkammer des Wiesbadener Landgerichts hart. Das Gericht lehnte offenbar vorige Woche die Haftbeschwerde ab, die Ruzickas Strafverteidiger Marcus Traut einen Monat zuvor eingereicht hatte. Dies berichtet der Branchendienst Horizont. Mit der Haftbeschwerde sollte die Freilassung Ruzickas aus der Untersuchungshaft erwirkt werden, «ohne dass das Verfahren gegen ihn ausgesetzt oder beendet würde».

Zuvor hatte Ruzickas Anwalt bereits zweimal versucht, mittels eines Aussetzungsantrags den gesamten Prozess auf unbestimmte Zeit unterbrechen zu lassen. In der Folge hätte der Haftbefehl gegen den 47-Jährigen ausser Vollzug gesetzt werden müssen. Doch auch diese Anträge wurden von der Kammer abgelehnt. Der Verfahren läuft seit Mitte Januar 2008 und geht nur schleppend voran.

Von den 86 Fällen der schweren Untreue, die Ruzicka und dem einstigen Aegis-Einkaufschef David Linn vorgeworfen werden, wurde kein einziger Fall bisher abgeklärt. Gemäss Staatsanwaltschaft sollen Ruzicka, Linn und die ehemalige Aegis-Mitarbeiterin Claudia Jackson 52 Millionen Euro bei der Agentur veruntreut haben. - Siehe auch Schweizer Werbung setzt Arbeitsgruppe gegen Media-Missstände ein und Ruzicka äussert sich erstmals zu Vorwürfen