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Donnerstag
21.12.2023

Medien / Publizistik

Auf eine Ausnahmeklausel für die nationale Sicherheit – die unter anderem Frankreich verlangte – haben EU-Parlament und EU-Rat verzichtet... (Bild © commission.eu)

Auf eine Ausnahmeklausel für die nationale Sicherheit – die unter anderem Frankreich verlangte – haben EU-Parlament und EU-Rat verzichtet... (Bild © commission.eu)

Es sieht gut aus für die Pressefreiheit in Europa: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (EU) haben sich über den European Media Freedom Act geeinigt.

Der Rechtsakt sieht zum ersten Mal auf EU-Ebene eine Reihe gemeinsamer Regeln vor, die unter anderem die redaktionelle Unabhängigkeit der Redaktionen stärken, politische und wirtschaftliche Einmischung verhindern und die Risiken der Medienkonzentration begrenzen sollen. 

Zudem enthält das Regelwerk Fortschritte beim Quellenschutz und gegen die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten. Diese sind speziell für jene EU-Länder wichtig, in denen es dazu bislang keine Regelungen gibt.

Auf eine Ausnahmeklausel für die nationale Sicherheit haben EU-Parlament und EU-Rat verzichtet. Eine solche Klausel hätte den Schutz von Medienschaffenden vor Überwachung stark eingeschränkt. 

Reporter ohne Grenzen (RSF) reagierte erfreut über die erzielte Einigung: «Dass der Hinweis auf die Ausnahme für nationale Sicherheit im finalen Text nun doch nicht enthalten sein wird, ist ein grosser Verhandlungserfolg», wird RSF-Geschäftsführer Christian Mihr am Mittwoch zitiert. 

Trotz des Drängens mehrerer Mitgliedstaaten, allen voran Frankreichs, wurden schliesslich doch keine neuen Tore geöffnet, um den Quellenschutz zu unterlaufen und vertrauliche Kommunikation zu überwachen.

Nun müssen Parlament und Rat den Entwurf noch annehmen.