Der Europäische Gerichtshof hält fest, dass die Fussballweltmeisterschaften und die Fussballeuropameisterschaften in Belgien und Grossbritannien nicht exklusiv übertragen werden dürfen. Die Grundlage für diesen Entscheid ist die Richtlinie über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, die es Mitgliedstaaten der EU erlaubt, Exklusivübertragungen für Ereignisse mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung zu verbieten.
Die Féderation internationale de football association (Fifa) und die Union des associations européennes de football (Uefa) hatten sich gegen einen ersten Gerichtsentscheid gewehrt. Die beiden Verbände argumentierten, dass nicht alle Spiele Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die jeweilige Gesellschaft der beiden Staaten seien.
Der Europäische Gerichtshof stimmte zwar zu, dass nicht das ganze Turnier als ein Ereignis betrachtet werden müsse. Er hielt aber auch fest, dass sich anhand der Akten ergab, dass «diese Turniere in ihrer Gesamtheit bei der breiten Öffentlichkeit und nicht nur bei denjenigen, die ohnehin Fussballspiele im Fernsehen verfolgten, immer sehr populär» gewesen seien.