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Mittwoch
09.04.2014

IT / Telekom / Druck

Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie der EU über die Datenvorratsspeicherung für ungültig erklärt. Das Gericht in Luxemburg hielt fest, dass die Verpflichtung der Anbieter von Kommunikationsdiensten zur Vorratsspeicherung von Daten «einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten» darstelle.

Das Gericht bezeichnete eine Vorratsspeicherung von Daten als Zielsetzung, die dem Gemeinwohl «in der Bekämpfung schwerer Kriminalität und somit der öffentlichen Sicherheit» dienen könne. Die EU habe mit der aktuellen Richtlinie aber die «Grenzen der Verhältnismässigkeit» überschritten.

Der Europäische Gerichtshof hielt fest, dass bei einer Ausarbeitung einer neuen Richtlinie darauf geachtet werden müsse, dass der Zugang zu den gespeicherten Daten streng reguliert sei. Ausserdem seien Massnahmen zu treffen, um die Daten gegen Missbrauch zu schützen, und es müsse garantiert werden, dass die Daten nach Ablauf der Speicherungsfrist unwiderruflich vernichtet werden.

Bei der Vorratsspeicherung sind Kommunikationsanbieter dazu verpflichtet, Informationen darüber zu speichern, mit welcher Person ein Teilnehmer auf welchem Weg kommuniziert hat, wie lange die Kommunikation gedauert hat und von welchem Ort aus sie stattfand. Inhalte aus Nachrichten und Gesprächen werden nicht gespeichert.

Um die Prüfung der nun ungültigen EU-Richtlinie ersucht hatten die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights und die Kärntner Landesregierung. EU-Richtlinien erhalten keine direkte Gesetzeswirkung, sondern müssen von den EU-Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umgesetzt werden.