Wer bei Bing unerwünschte Sucheinträge löschen lassen will, kann dies neu beantragen. Nach Google bietet nun auch Microsofts Suchmaschine Bing ein Antragsformular für EU-Brüger an, um unerwünschte Suchergebnisse zu löschen. Dies berichten verschiedene Medien am Donnerstag.
Das Formular basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der für EU-Bürger das Recht auf Vergessen im Internet fordert. Wer bei Bing eine solche Löschung beantragt, muss diese begründen und Angaben zur eigenen Person sowie der eigenen Rolle in der Gesellschaft machen.
Wie Google wird auch Bing den Antrag entsprechend prüfen und dann entscheiden, ob ihm stattgegeben wird oder nicht. Konkret stellt sich die Frage, ob der Schutz der Privatsphäre einer einzelnen Person schwerer wiegt als das öffentliche Interesse an freier Meinungsäusserung und freier Verfügbarkeit von Informationen, wie Bing im Antragsformular schreibt.