Internetanbieter können gezwungen werden, illegale Webseiten zu sperren. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Vom Urteil betroffen sind Seiten, die urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht haben.
Bei dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ging es um einen Streit zwischen dem deutschen Filmstudio Constantin Film und der Webseite kino.to. Das Studio verlangte von dem Internetanbieter UPC Telekabel das Portal, auf dem illegal Filme verbreitet wurden, zu sperren.
Solche Sperren sind nun möglich, allerdings präzisiert das Urteil des Gerichtshofes, dass die Massnahmen «streng zielorientiert» sein müssen. Der rechtmässige Zugang zu Informationen dürfe dadurch nicht beeinträchtigt werden. Eine Zugangssperre darf nur illegale Angebote betreffen und nicht in die Informationsfreiheit eingreifen.
Constantin Film begrüsste in einer offiziellen Stellungnahme das am Donnerstag veröffentlichte Urteil. «Die Entscheidung des Gerichts ist ein sehr wichtiger Meilenstein für die Kreativindustrie», schrieb Martin Moszkowicz, Vorstandsvorsitzender des deutschen Studios.
Internetaktivisten wiederum kritisierten die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. «Das Urteil legt den Grundstein für eine Zensurinfrastruktur im Netz. Was der Gerichtshof heute für urheberrechtsverletzende Seiten entschieden hat, könnte morgen auch für politisch unliebsame Inhalte gelten», gab der Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, Alexander Sander, bekannt.