Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Datenschutzvereinbarung mit den USA gekippt. Trotzdem können Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin in die USA übertragen werden.
Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil wurde die Vereinbarung «Privacy Shield» zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt, hiess es aus dem EuGH in Luxemburg. Der Zweck des «Privacy Shields» war eigentlich, Standards für den Umgang mit europäischen Informationen in den USA zu etablieren und festzulegen.
Das Verfahren war aus einem Rechtsstreit des österreichischen Juristen Max Schrems gegen Facebook entstanden. Schrems hatte bei der irischen Datenschutzbehörde beanstandet, dass das soziale Netzwerk seine Daten in die USA schickt.
Doch das Urteil bedeute nicht das endgültige Aus für Datentransfers in die USA. Das soll weiterhin auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln möglich sein.