Content:

Donnerstag
18.09.2003

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) äusserte sich zufrieden über die von der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengte Klage gegen die zweite EG-Richtlinie zum Verbot der Tabakwerbung. Die Klage Deutschlands war in der vergangenen Woche in Luxemburg eingereicht worden. Die erste Richtlinie zum Verbot der Tabakwerbung hatte der EuGH in einem Aufsehen erregenden Urteil im Jahr 2000 aufgehoben. «Wir begrüssen es, dass die Bundesregierung die Kompetenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verteidigt. Damit schützt sie gleichzeitig die Freiheit der Werbung. Es kann nicht hingenommen werden, dass für ein völlig legal hergestelltes und vertriebenes Produkt zukünftig nicht mehr geworben werden darf», erklärte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.

Die Klageaussichten beurteilt man beim VDZ als gut. «Bei der Vorbereitung und Gestaltung ihres neuen Werbeverbots sind der Europäischen Kommission schwere Fehler unterlaufen», sagte VDZ-Fachbereichsleiter Arthur Waldenberger. Der Verband hoffe, dass auch die Richter in Luxemburg diesen unverhältnismässigen Angriff auf die Pressevielfalt nicht guthiessen würden. Siehe auch Starker Tobak: EU verbannt den Marlboro-Mann, Deutschland klagt gegen EU-Tabakwerbeverbot