Dürfen Strafverfolger einen Verdächtigen heimlich mithilfe eines GPS-Gerätes überwachen? Ja, hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Geklagt hatte ein Ex-Mitglied einer linksextremistischen Vereinigung, wie der Strassburger Gerichtshof am Donnerstag mitteilte. Damit haben die Richter die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, das 2005 auch so geurteilt und die Beschwerde des heute 44-jährigen Mannes aus Mönchengladbach abgewiesen hatte. Mit der Einschränkung des Rechts auf Achtung des Privatlebens des Klägers sei gegen kein Gesetz verstossen worden, urteilten die Strassburger Richter.
Das Gericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass mit der Überwachung weitere Bombenanschläge verhindert werden sollten. «Sie diente damit dem Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Vorbeugung von Verbrechen und dem Schutz der Rechte der Opfer.» Die Satellitenüberwachung sei erst angeordnet worden, nachdem sich andere Methoden als wirkungslos erwiesen hätten. Ausserdem sei der Beschwerdeführer nur drei Monate lang beobachtet worden.
Erst vor einigen Tagen hat ein US-Gericht entschieden, dass staatliche Ermittler ohne Durchsuchungsbefehl ein Privatgrundstück betreten und dort ein Auto mit einem GPS-Peilgerät präparieren dürfen, um so jederzeit festzustellen, wo sich der Wagen - und damit meist auch dessen Besitzer - gerade aufhält.
Donnerstag
02.09.2010




