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Donnerstag
21.12.2017

IT / Telekom / Druck

EuGH: Uber ist eine «Verkehrsdienstleistung»

EuGH: Uber ist eine «Verkehrsdienstleistung»

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Fahrdienstermittler Uber als Taxidienst eingestuft. Die Geschäftstätigkeiten fallen laut Urteil unter die Verkehrsdienstleistungen der EU. Damit könnte Uber verpflichtet werden, Lizenzen für eigene Fahrer vorzuweisen.

Das Urteil vom Mittwoch trifft den Fahrdienstvermittler schwer: Nachdem Uber in London die Lizenz entzogen wurde, könnten die EU-Mitgliedstaaten künftig noch weiter gehen und die Beförderung von Privatpersonen durch Uber verbieten.

Damit erreicht der rechtliche Schlagabtausch zwischen dem US-Konzern und Taxifahrern weltweit einen neuen Höhepunkt. Die Richter argumentieren, dass «die Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmässigen Fahrern» unter die «Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts» falle.

Nun können die EU-Mitgliedstaaten Uber wie ein klassisches Taxiunternehmen regulieren. Uber selbst versteht sich nicht als Transportunternehmen, sondern als Vermittler von Fahrten. Doch dieses Geschäftsmodell steht mit diesem Urteil vor dem Aus.