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Dienstag
16.06.2015

IT / Telekom / Druck

Seit drei Jahren diskutieren die Justizminister in Luxemburg über die Datenschutzreform. Am Montag kamen sie nun auf einen gemeinsamen Nenner. Die Reform soll Webusern künftig einen besseren Schutz ihrer personenbezogenen Daten sichern.

Eines der Kernstücke der Reform ist das Recht auf Vergessen. Internetnutzer sollen persönliche Daten löschen lassen können. Und wollen Internetkonzerne mit Nutzerdaten weiterarbeiten, müssen sie zukünftig zuerst das Ja der betroffenen Nutzer einholen. Bei Verstössen drohen Bussen.

Da die EU-Staaten sich noch mit dem Europaparlament einigen müssen, wird die Reform frühestens 2018 in Kraft treten. «Vor allem bei Verbraucherrechten und Unternehmenspflichten gehen die Vorschläge noch auseinander», sagte Jan Philipp Albrecht, Mitglied der Grünen und Berichterstatter des Europaparlaments für die Reform gegenüber den Medien.

Die neue Regelung ersetzt die Datenschutzrichtlinie von 1995, die vom digitalen Wandel der letzten 20 Jahre überrollt wurde.