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Freitag
06.12.2002

Wegen der verschobenen Öffnung des Telefonortsnetzes hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums laut einem Bericht der «Financial Times Deutschland» vom Freitag. Deutschland hat es nach Ansicht der EU-Kommission bislang versäumt, dem Kunden das so genannte Call-by-Call für Ortsnetzgespräche einzuräumen. Nach den europäischen Regeln zur Liberalisierung des Markts für Telekommunikation muss jeder Kunde seit dem 1. Dezember seinen Anbieter auch im Ortsnetz durch die Wahl einer Vorwahlnummer frei bestimmen können. Der Europäische Gerichtshof kann die Bundesregierung zur Änderung des Systems zwingen.

Bei Ferngesprächen ist Call-by-Call bereits in Deutschland üblich. Bei Gesprächen im Ortsnetz hat der Kunde bislang jedoch noch nicht die Möglichkeit, den Anbieter durch ein Vorwahlsystem zu wählen. Die Deutsche Telekom kontrolliert mehr als 95 Prozent des Ortsnetzmarkts. Die EU-Kommission dringt auf eine solche Änderung, da sie sich eine Belebung des Wettbewerbs davon verspricht.