Das EU-Parlament will den Konsumentschutz für online gebuchte Reisen ausbauen. Die bisher geltende «Richtlinie für Pauschalreisen» stammt von 1990 und wurde mit der am Dienstag ohne viel Widerstand beschlossenen Neuerung an die digitale Zeit angepasst.
Neu gilt der auf herkömmliche Pauschalreisen zugeschnittene Konsumentenschutz auch für einzelne Elemente wie Mietwagen, Ferienwohnung oder Flug. So sollen die Kunden zum Beispiel Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ein Hotel nicht hält, was es verspricht, oder wenn ein Flug gestrichen wird.
Der Konsumentenschutz hat allerdings seine Grenzen. Die online gebuchten Elemente fallen nur dann unter die neue Regelung, wenn sie alle auf der gleichen Webplattform wie zum Beispiel Expedia gebucht werden. Oder aber, wenn sie auf miteinander verlinkten und kooperierenden Plattformen bezahlt werden.
Bucht jemand bei Portal A den Flug und unabhängig davon bei Portal B das Auto, gilt dies nicht als «Pauschalreise» und der Schutz entfällt. Dann nützt nur noch: Direkt beim Anbieter reklamieren.