Eine Richtlinie der EU-Kommission für ein europaweites Werbeverbot für Tabakprodukte ist am Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg annulliert worden. Nach Auffassung der Richter gab es keine ausreichende rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Sie gaben damit der deutschen Bundesregierung Recht, die gegen die EU-Richtlinie geklagt hatte. EU-Ministerrat und Europaparlament, die die Vorschrift im Juni 1997 verabschiedet hatten, hätten auf Grund der Bestimmungen des EU-Binnenmarktes keine Zuständigkeit auf diesem Gebiet gehabt. Die deutsche Regierung argumentierte, die EU-Kommission habe in Wirklichkeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Tabakwerbung verbieten wollen.
Das Argument von Wettbewerbsverzerrungen und Handelshemmnissen im Binnenmarkt sei nur vorgeschoben worden. Die Richter stellten fest, dass laut EU-Vertrag eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften zum Gesundheitsschutz ausgeschlossen sei.
Donnerstag
05.10.2000