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Mittwoch
20.11.2002

Ein umfassendes Tabak-Werbeverbot in den 15 Länder der Europäischen Union ist am Mittwoch wieder einen Schritt näher gerückt. Das EU-Parlament stimmte in Strassburg in erster Lesung für einen entsprechenden Richtlinienentwurf. Danach soll Tabakwerbung künftig in Printmedien, im Radio und im Internet verboten werden. Das gleiche gilt für Sponsoring bei grenzübergreifend ausgestrahlten Grossveranstaltungen wie Autorennen und Konzerte. Die Kino- und Plakatwerbung sowie Reklame etwa auf T-Shirts und Regenschirmen soll aber erlaubt bleiben. EU-Gesundheitskommissar David Byrne sagte nach der Abstimmung, die Abgeordneten hätten das richtige Gleichgewicht zwischen den Regeln des internationalen Marktes und einem hohen Gesundheitsschutz für die Bevölkerung gefunden. Sollte der Richtlinienentwurf im Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, wird es nach Einschätzung von Byrne keine zweite Lesung geben.

Eine schon 1998 gegen den heftigen Widerstand Deutschlands verabschiedete Richtlinie, die ein nahezu totales Werbeverbot vorsah, war vom Europäischen Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg gekippt worden. Nach Ansicht der Richter hatte die EU ihre Kompetenzen überschritten. Der neue Entwurf von Byrne setzt nun auf einen Passus aus dem Urteil des EUGH, wonach die EU doch Befugnisse hätte, wenn durch unterschiedliche Gesetzgebung für Werbung «grenzübergreifende Probleme» auftreten würden und es zu Wettbewerbsverzerrungen komme. Ausser Deutschland sind auch Österreich und Luxemburg sind gegen das Werbeverbot. Die Befürworter eines lockeren Reklameverbotes wollen daher ein erneutes Verfahren vor dem EUGH nicht ausschliessen.