Die von der EU festgesetzten Preisgrenzen für Handy-Telefonate im Ausland sind juristisch in Ordnung. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Danach war die EU-Kommission berechtigt im Interesse der Konsumenten gegen die Telekomanbieter und ihre hohen Gebühren für Handygespräche im europäischen Ausland vorzugehen. Das Urteil ist eine Niederlage für die vier führenden europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile, die gegen diese Verordnung geklagt hatten.
Die Begrenzung der Tarife sei «geeignet und erforderlich» gewesen, selbst wenn sie den Gewinn einzelner Betreiber reduziert hätten, entschieden die Richter. Nach früheren Angaben der EU-Kommission hatten die Telekomriesen bis zu 200 Prozent Gewinn auf getätigte Auslandsgespräche und bis zu 400 Prozent auf eingehende Anrufe gemacht. Mit dem Gesetz hatte die EU 2007 die sogenannten Roaming-Gebühren teils um mehr als 70 Prozent gesenkt.
In der Schweiz müssen die Mobilfunkanbieter ihre im Ausland weilende Kundschaft ab dem 1. Juli darüber informieren, wie teuer sie die Einwahl in ein fremdes Mobilfunknetz maximal zu stehen kommt. Die Information erfolgt beispielsweise über ein SMS. Die Roaming-Preise sind damit zwar nicht gesunken. Immerhin wurde aber im Rahmen der revidierten Fernmeldedienstverordnung die Preistransparenz verbessert.
Dienstag
08.06.2010



