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Dienstag
23.03.2010

Der Suchmaschinen-Multi Google hat das Markenrecht nicht verletzt, dadurch dass den Werbetreibenden die Möglichkeit geboten wird, Schlüsselwörter zu kaufen. Zu diesem Entscheid kommt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. In dem am Dienstag veröffentlichen Urteil heisst es: «Die Werbenden ihrerseits dürfen anhand solcher Schlüsselwörter von Google nicht Anzeigen einblenden lassen, aus denen die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.»

Nach dem Gemeinschaftsmarkenrecht ist ein Markeninhaber unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Dritten zu verbieten, ein mit seiner Marke identisches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die denjenigen entsprechen, für welche die Marke eingetragen ist. Google betreibt eine Internet-Suchmaschine. Führt ein Internetnutzer eine Suche anhand eines oder mehrerer Wörter durch, zeigt die Suchmaschine die Internetseiten, die den verwendeten Suchwörtern am ehesten zu entsprechen scheinen, nach abnehmender Relevanz an. Dies sind die sogenannten «natürlichen» Suchergebnisse.

Daneben bietet Google gegen Entgelt einen AdWords genannten Referenzierungsdienst an. Damit kann beispielsweise ein Kaufhaus Google dafür bezahlen, dass seine Werbung bei der Suche nach dem Markennamen Vuitton im Anzeigenbereich im rechten oder oberen Bildschirmbereich erscheint. Dagegen hatten in Frankreich grosse Markenhersteller wie Louis Vuitton oder Thonet geklagt und darauf verwiesen, dass auch Fälscher ihre Billigware dank der Benutzung der bekannten Markennamen anbieten könnten.

Die obersten EU-Richter argumentierten, dass Vuitton als nächsten Schritt den Anbieter der Fälscherware verklagen könne. Es sei dann Sache der französischen Justiz zu klären, ob Google bewusst Anzeigen von Herstellern von Plagiaten zugelassen habe.