Content:

Dienstag
15.06.2010

Der italienische Zuschuss zum Kauf oder zur Anmietung digitaler terrestrischer Decoder stellt eine staatliche Beihilfe dar und ist zurückzufordern. Die Massnahme sei technologisch nicht neutral und verschaffe den digitalen terrestrischen Sendern einen mittelbaren Vorteil zulasten der Satellitensender, stellt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil fest, das am Dienstag in Luxemburg veröffentlicht wurde. Damit müssen einige TV-Stationen, darunter Silvio Berlusconis Mediaset, die erhaltenen Zuschüsse zurückzahlen.

Im Rahmen der Umstellung auf die digitale Übertragung von Fernsehsignalen gewährte das Haushaltsgesetz von 2004 jedem Nutzer, der ein Gerät kaufte oder mietete, das dazu geeignet war, digital übertragene Fernsehsignale mit terrestrischer Antenne zu empfangen, einen staatlichen Zuschuss von 150 Euro. Die Gewährung des Zuschusses geschah im Rahmen einer Ausgabenobergrenze von 110 Millionen Euro pro Jahr.

Auf die Beschwerden von Satellitensendern (u.a. Centro Europa 7 Srl und Sky Italia Srl) hin leitete die EU-Kommission ein förmliches Prüfverfahren ein und stufte den Zuschuss 20071 als staatliche Beihilfe zugunsten der digitalen terrestrischen Sender, die Bezahlfernsehen anbieten, sowie der Kabelbetreiber ein. Sie vertrat die Auffassung, dass der Zuschuss, auch wenn der Übergang von der analogen zur digitalen TV-Übertragung ein Ziel von gemeinsamem Interesse darstelle, unverhältnismässig sei und unnötige Wettbewerbsverzerrungen nicht vermeide, soweit die EU-Kommission.

Der EU-Gerichtshof nun weist eine Klage von Mediaset in vollem Umfang ab. Die Richter in Luxemburg bestätigen, dass die Zuschüsse den digitalen terrestrischen Sendern und Kabelnetzbetreibern, zu denen Mediaset gehört, ermöglicht hat, gegenüber den Satellitensendern einen Vorteil zu erlangen.