Das Gericht der Europäischen Union (EuG) ist in drei (nicht rechtskräftigen) Urteilen zum Schluss gekommen, dass die Fussball-WM und die Fussball-EM nicht nur auf einem Bezahl-TV-Sender ausgestrahlt werden dürfen. Diese Spiele sollten in den EU-Mitgliedstaaten der gesamten Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Dies berichtet der Rechtsanwalt Michael Stulz-Herrnstadt am Mittwoch auf der Kress-Medienplattform.
Wenn diese Wettbewerbe in ihrer Gesamtheit von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sind, sei die damit einhergehende Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit durch das Recht auf Informationen und durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, der Öffentlichkeit breiten Zugang zur Fernsehberichterstattung über diese Ereignisse zu gewährleisten.
Das EuG hat die Klagen der FIFA und der UEFA abgewiesen und die Entscheidungen der Kommission bestätigt. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht klar, dass die «Topspiele» mit Beteiligung einer Nationalmannschaft von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft des jeweiligen Mitgliedstaates seien und deshalb in eine sogenannte nationale Free-TV-Liste aufgenommen werden dürften.
Mittwoch
23.02.2011